KfW-Programm 458
Wie viel Förderung bekommen Sie für Ihre neue Heizung?
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Fördersätze. Rechnen Sie in einer Minute durch, was für Ihr Haus übrig bleibt – inklusive vermieteter Wohneinheiten.
- Aktuelle Sätze seit Juli 2026
- Keine Anmeldung nötig
- Mehrfamilienhäuser inklusive
Ihr Vorhaben
Angaben zum selbst genutzten Teil
So setzt sich die Förderung zusammen
Ihr voraussichtlicher Zuschuss
0 €
Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den kompletten KfW-Antrag für Sie.
Vom Rechner zum Zuschuss
- Beratung und Angebot Wir schauen uns Ihr Haus an und legen die passende Wärmepumpe samt Kosten fest.
- Bestätigung zum Antrag Wir erstellen die BzA. Erst danach wird der Antrag bei der KfW eingereicht.
- Einbau und Auszahlung Nach Fertigstellung reichen wir die Bestätigung nach Durchführung ein, die KfW zahlt aus.
Häufige Fragen
Wie sicher ist das berechnete Ergebnis?
Der Rechner bildet die veröffentlichten KfW-Bedingungen ab, ersetzt aber keine Prüfung. Verbindlich ist allein die Förderzusage der KfW. In der Beratung rechnen wir Ihren Fall konkret durch.
Warum bekommen vermietete Wohnungen weniger?
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst genutzte Wohneinheiten. Für vermietete Einheiten bleibt die Grundförderung.
Warum sinkt die Förderung, wenn ich später beantrage?
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 halbjährlich, der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt im selben Takt ab. Wer früher beantragt, sichert sich die höheren Sätze.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir übernehmen die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie durch den kompletten Ablauf bis zur Auszahlung.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten?
Die Heizung selbst, der Einbau und die notwendigen Umfeldmaßnahmen wie Hydraulik, Pufferspeicher oder der Anschluss. Was in Ihrem Fall dazugehört, klären wir im Angebot.
Unverbindliche Beispielrechnung nach den KfW-Bedingungen im Programm 458 seit dem 21.07.2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien sowie die Förderzusage der KfW.